Statuten (Neufassung 2002 )
§ 1 Jedes Mitglied muss einen Feitl, mit auf der Klinge eingeprägten Mitglieds-Nummer, bei sich tragen. Herstellung und Verteilung der Feitl erfolgt nur durch den Club.
§ 2 Wird ein Mitglied mit dem Gruß „Feitl auf“ aufgefordert, seinen Feitl vorzuweisen und trägt er/sie diesen nicht bei sich, so hat er/sie sofort eine Strafe von € 1,50.- zu entrichten. Männliche Mitglieder haben den Feitl in einer der seitlichen Hosentaschen, weibliche in der Handtasche mit sich zu führen. Je Kalendertag ist nur eine Strafe möglich.
§ 3 Gelangt ein Feitl eines Mitgliedes in die Hand eines anderen Mitgliedes (z Bsp Liegenlassen –ausgenommen Arbeit bei Veranstaltungen-, freiwilliges Überlassen oder Ausstreuen) ist sofort eine Strafe von € 4.- zu entrichten. Der Feitl ist dem Mitglied wieder unbeschädigt auszuhändigen.
§ 4 Wird der Feitl durch eigenes oder fremdes Verschulden beschädigt, so hat das Mitglied den beschädigten Feitl abzugeben und den Schaden selbst zu tragen (€ 2, 50.- bei Ausfolgung eines neuen Feitls).
§ 5 Ist der Feitl in Verlust geraten, so hat das Mitglied bei der Aushändigung des neuen Feitls eine Strafe von €4.- zu entrichten und zusätzlich den Schaden selbst zu tragen ( siehe § 4 ). Sofortige Meldepflicht, sonst weitere Strafen lt. § 2 möglich.
§ 6 Wird ein Mitglied an Veranstaltungstagen des Clubs (0 -24 Uhr ) ohne Feitl angetroffen, ist sofort eine Strafe von € 4.- zu entrichten.
§ 7 entfällt !
§ 8 Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Clubbeitrag zu entrichten. Der Clubbeitrag ist als Halbjahres- bzw. Jahresbeitrag ( € 19 – bzw € 38.- ) im Voraus zu erlegen
§ 9 Unterstützende Mitglieder sind gleichfalls mit einem geprägten Feitl zu beteilen, der an Veranstaltungstagen des Clubs (0 – 24Uhr) mitzuführen ist. Sonst Strafe lt. § 6.
§ 10 Weitere Beschlüsse können bei den Clubabenden gefasst werden und gelten als verbindlich.
